THE DIVE MOBIL

IDDA Dive College

 

Die mobile Tauchschule

Kai Schommers

Klostergarten 3

 

27749 Delmenhorst

 

info@thedivemobil.de

Tel.: +49(0)172 4123 860

 

www.thedivemobil.de

 

Die Ausbildungen werden ganz nach deinen Wünschen, unter den Vorgaben von IDDA  durchgeführt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Die Tauchschule Kai Schommers verpflichtet sich, die Tauchschüler und die Tauchschülerinnen in der Theorie sowie in der Praxis so auszubilden, dass es den von IDDA, definierten Bestimmungen entspricht. In „prescriptive teaching“- Kursen (Selbststudium der Theorie) sind die gestellten Theorieaufgaben vor Kursbeginn selbstständig zu lösen.

2. Kursverpflichtung:

2.1 Sollte ein vereinbarter Kurstermin von der Tauchschule Kai Schommers nicht eingehalten werden können, wird der Kursteilnehmer rechtzeitig informiert.

2.2 Von dem Tauchschüler / Von der Tauschschülerin nicht angetretene Kurse verfallen nach 12 Monaten.

2.3 Tauchgutscheine haben eine Gültigkeit (wenn keine befristete Aktion) von 36 Monaten.

3. Teilnahmevoraussetzungen:

3.1 Das Mindestalter des Tauchschülers / der Tauchschülerin muss mindestens 13 Jahre betragen.

3.2 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, bis zum Erreichen des 18ten Lebensjahres eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorzulegen.

3.3 Vor Kursbeginn ist eine Verpflichtungserklärung / Haftungsausschluss / AGB‘s anzuerkennen und zu unterzeichnen.

4. Verpflichtungen der Tauchschüler/innen:

4.1 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, insofern die Fragen zum Gesundheitszustand nicht befriedigend beantwortet werden können, spätestens zu Kursbeginn ein ärztliches Attest vorzulegen, welches die Tauchtauglichkeit bestätigt.

4.2 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, die Theorie im Selbststudium gelernt und alle Wiederholungsfragen beantwortet zu haben.

4.3 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, auf eigene gesundheitliche Verantwortung zu tauchen. Einfluss von Alkohol führt auf Kosten des Schülers zum Ausschluss.

4.4 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, die vereinbarte Kursgebühr bis spätestens zum Kursbeginn zu entrichten. Durch die Tauchschule ausgeführte Reparaturarbeiten (über und unter Wasser),ist das Zahlungsziel innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung.

4.5 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, das Ausbildungsmaterial, welches eigens für seinen Kurs beschafft wurde, bei Erhalt zu bezahlen.

4.6 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, eine eigene ABC-Ausrüstung (Tauchermaske, Schnorchel, Geräteflossen, Schuhe u. ggf. Handschuhe) zum Kursbeginn mitzubringen (ansonsten gegen Gebühr zu leihen. Tauchanzüge stehen begrenzt zur Verfügung).

4.7 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, vereinbarte Kurstermine in Theorie und Praxis einzuhalten. Ohne Absage und bei Verhinderung ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes werden die entstandenen Kursgebühren zu 100% dem Tauchschüler berechnet. Die Absage muss schriftlich bis 5 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Andernfalls muss eine Stornogebühr berechnet werden: 1 Theorieeinheit 40 €, 1 Schwimmbadeinheit 60 €, 1 Freiwassereinheit 60 €. Angemeldete Teilnehmer haben bis zu 2 Werktage das Recht, ihre Anmeldung durch eine Ersatzperson wahrnehmen zu lassen. In diesem Fall tritt die Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein.

4.8 Tauchausrüstungen die in der Tauchschule für die Freiwasserausbildung ausgegeben wurden, sind dort am nächsten Werktag gespült und trocken wieder abzugeben. Achtung: Nasses Equipment verstocken im Kofferraum. Es entstehen Zusatzkosten für die Reinigung. Später abgelieferte Ausrüstung wird gemäß aktueller Verleihpreise extra berechnet.

4.9 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, beim Ein- und Ausladen der Ausrüstung zu unterstützen. Ausrüstung ist nicht ohne Aufforderung aus den Behältern zu entfernen. Ausgeliehene Ausrüstung ist nach Beendigung des Unterrichtes unaufgefordert persönlich abzugeben. Es ist darauf zu achten, dass nichts verloren geht. Der Tauchschüler haftet andernfalls persönlich für den entstandenen Schaden.

4.10 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, den Tauchlehrer zu informieren, falls während der Ausbildung die Ausrüstung beschädigt wird.

4.11 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, zerstörte, verlorene, mutwillig oder grob fahrlässig zerstörte Ausrüstung zu ersetzen.

4.12 Der Tauchschüler / Die Tauchschülerin verpflichtet sich, den Anweisungen des Tauchlehrers oder seiner Vertretung während des Tauchkurses unbedingt zu folgen.

5. Die Tauchschule Kai Schommers bzw. der vertretende Tauchlehrer behält sich vor, bei Missachtung der o.g. Punkte, den Kursteilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.

6. Die Einschreibegebühr beträgt 25 % und wird nicht erstattet.

7. Die von der Tauchschule Kai Schommers organisierten Tauchgänge / Kurse sind Nullzeittauchgänge mit einer max. Tiefe von 30 m. (ausgenommen ist der Spezialkurs Tieftauchen mit einer max. Tiefe von 40 m.).

8. Entstehende Tauchgebühren bzw. Parkgebühren an den Freiwassertauchplätzen, Schwimmbad und sonstige andere Kosten werden vom Teilnehmer selbst getragen. Mängel an den Tauchbasen, an denen die Freiwasserausbildung stattfindet sind dort direkt vorzutragen. An- und Abfahrten sind selbst zu organisieren. Sie obliegen weder den Pflichten von der Tauchschule Kai Schommers noch wird dafür eine Haftung übernommen.

9. Die Tauchschule Kai Schommers behält sich vor, die Ausbildungs- und Kursgebühren stabil zu halten. Preisänderungen sind vorbehalten.

10. Als Gerichtsstand wird Delmenhorst vereinbart.

                                                                                                                                               Stand: 20.Juli 2022